BRK Mitgliederversammlung mit Wahlen 2021

Wahlausschreibung
Am Donnerstag, den 15. April 2021 um 19:00 Uhr findet per Livestream die Mitgliederversammlung des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Rottal-Inn nach § 26 der BRK-Satzung statt. Mitgliedern, welchen es nicht möglich ist am Livestream teilzunehmen können in Präsenz in der Stadthalle Pfarrkirchen an der Versammlung teilnehmen mit vorheriger Anmeldung unter 08561 2339-12. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation es zu einem Einlassstopp in der Stadthalle kommen kann. Deshalb möchten wir Sie bitten, das Onlineangebot wahrzunehmen. Den Link erhalten Sie von uns mit Ihrer Anmeldung unter info@kvrottal-inn.brk.de.
Ablauf:
Donnerstag, 15.04.2021
1. Eröffnung und Begrüßung
2. a) Geschäftsbericht
b) Finanzbericht
c) Vorstellung der Revisionsergebnisse
d) Haushaltsbericht des Haushaltsausschusses
3. Vorab eingereichte Fragen und Antworten Samstag, 17.04.2021
4. Urnenwahl in Präsenz an den Standorten Eggenfelden (Pfarrkirchener Str. 53), Pfarrkirchen (Arno-Jacoby-Str. 7), Simbach am Inn (Kreuzweg 2) von 13:00 – 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie die Hygieneregeln: FFP2-Maske und Abstand halten. Eine Voranmeldung für die Wahl ist nicht notwendig.
5. Anschließende Auszählung der Stimmen und Übergabe des Wahlergebnisses.
6. Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der BRK Homepage als auch über den Weg der ortsüblichen Bekanntgabe.
7. Freitag, 23.04.2021 (Termin vorsorglich) Stichwahl: Weitere Details geben wir auf unserer Homepage bekannt.
Gewählt werden: Der Vorsitzende, der 1. stellv. Vorsitzende, der 2. stellv. Vorsitzende, der Chefarzt, der stellv. Chefarzt, der Schatzmeister, der stellv. Schatzmeister, der Justitiar, 7 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses, sowie je 6 Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung und je 3 Delegierte und Ersatzdelegierte zur Landesversammlung. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder im Einzelfall beschließen, dem Vorstand des Kreisverbandes die Benennung der Delegierten und Ersatzdelegierten zu übertragen.
Für die Neuwahlen gilt die Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes i.d.F. vom 21.07.2001, zuletzt geändert am 20.07.2019, mit Schiedsordnung vom 21.03.1988, zuletzt geändert am 01.12.2012, sowie die Wahlordnung vom 21.03.1988, zuletzt geändert am 20.07.2019. Das aktive Wahlrecht steht gem. § 9 Abs. 2 der BRK-Satzung vom 21.07.2001 (zuletzt geändert am 20.07.2019) allen BRK-Mitgliedern des Kreisverbandes Rottal-Inn ab Vollendung des 16. Lebensjahres zu. Das passive Wahlrecht besitzen
alle BRK-Mitglieder des Kreisverbandes Rottal-Inn, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vorschlagsberechtigt ist, wer wahlberechtigt ist.
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Ab 18.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung der Kreisbereitschaft in gleicher Art und Weise wie die Mitgliederversammlung des BRK Rottal-Inn statt gemäß § 28, Abs. 2 der BRK-Ordnung für die Bereitschaften i.d.F. vom 17.12.2020. Wahlberechtigt – und damit vorschlagsberechtigt – sind alle Mitglieder der Bereitschaften ab vollendetem 16. Lebensjahr am Wahltag, die im BRK als Bereitschaftsmitglieder geführt werden (§ 63, Abs. 9 OdB). Anwärter/innen sind weder wahl- noch
vorschlagsberechtigt. Gewählt werden können alle Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§63, Abs 9 OdB).
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Wahlvorschläge für die Neuwahl von Vorstandschaft, Haushaltsausschuss, Delegierten, Kreisbereitschaftsleiter/in und stellvertretenden Kreisbereitschaftsleiter/in müssen bis Dienstag, den 06. April 2021, 18.00 Uhr schriftlich im BRK-Kreisverband Rottal-Inn, Arno-Jacoby-Str. 7, 84347 Pfarrkirchen (Wahlvorbereitungsausschuss) eingegangen sein. Die Einreichung von Wahlvorschlägen per E-Mail ist zulässig, jedoch muss es sich um eine PDF Datei handeln. Bei eingereichten Wahlvorschlägen
bitten wir Sie, die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen mit einzureichen.
Fragen und Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum 06.04.2021 an info@kvrottal-inn.brk.de gestellt werden.
Der Wahlvorbereitungsausschuss
(Gemäß § 2 der Wahlordnung wurde vom Vorstand ein Wahlvorbereitungsausschuss bestellt)