Geltungsbereich und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsangebote des BRK Kreisverbandes Rottal-Inn. Der Gerichtsstand ist Eggenfelden.
Anmeldung: Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) erfolgt schriftlich (Post, Fax, E-Mail oder über die im Internet zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare) bei der Ausbildungsstätte. In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Anmeldung während eines Beratungsgespräches möglich.
Diese Anmeldung ist verbindlich!
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Auch Anmeldungen über Handys, die von Jugendlichen betrieben werden, sind bindend!
Je nach Veranstaltung kann der Kreisverband Rottal-Inn eine persönlich unterschriebene Bestätigung der Anmeldung einfordern. Die Teilnehmer erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse bzw. Email-Adresse über die anmeldende Stelle. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sein.
Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 min.
Mindestteilnehmeranzahl:
Die Mindesteilnehmerzahl einer Ausbildungsveranstaltung besteht grundsätzlich aus mindestens 10 Personen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung wie Mindermengenpauschale je fehlenden Teilnehmern.
Zahlungsbedingungen:
Das Entgelt für die Veranstaltungen (Lehrgang, Seminar, Ausbildung) ist nach Aufforderung an den Kreisverband Rottal-Inn zu zahlen. Dies wird über Barzahlung vor Lehrgangsbeginn verlangt.
Soll die Leistung von Dritten (z.B. Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber oder bildungsfördernde Institutionen bei Teilnehmer-Gruppen) erbracht werden, haften die Teilnehmer oder der Auftraggeber als Mitschuldner. In diesen Fällen müssen Kostenübernahmeerklärungen der Kostenträger eingereicht werden. Erst nach deren Eingang der Kostenübernahmeerklärung im Original ist eine Teilnahme ohne Barzahlung vor Lehrgangsbeginn möglich.
Es gelten jeweils die veröffentlichten Gebühren und Informationen zu den Ausbildungsarten unter:
www.brk-rottal-inn.de
Rücktritt bzw. Kündigung der Teilnehmer/innen:
Bei Fachausbildungen:
- bei Absage bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 50% der Lehrgangskosten an
- bei Absage unter 5 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 100% der Lehrgangskosten an
Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund (§ 314 BGB) nach Ablauf der v.g. Frist entstehen Kosten der jeweiligen
Kursunterlagen, sofern kein ärztliches Attest bis zum Lehrgangsbeginn vorliegt. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen Übernahme der entstehenden Bearbeitungskosten gestellt werden.
Bei Breitenausbildung:
- Bei Absagen bis 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Kosten an.
- Bei Absage bis zum zweiten Tag vor Lehrgangsbeginn fallen Kosten i. H. v. 50% der Lehrgangskosten an.
- Bei späterer Absage, auch aus Krankheitsgründen oder während der Lehrgangsdauer fallen Kosten i. H. v. 100% der Lehrgangskosten an.
- Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Kosten zu 100% der entsendeten Stelle berechnet.
Die Ausfallgebühren werden jeweils dem Lehrgangsanmelder in Rechung gestellt.
Die Lehrgangskosten werden nicht in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatzteilnehmer den Ausbildungsvertrag verbindlich übernimmt. Auch hier gilt die schriftliche Form der Vereinbarung. Der Kreisverband Rottal-Inn behält sich jedoch vor, diesen bei entsprechend sachlichem Grund zurückzuweisen.
Absagen durch den Veranstalter:
Die ausbildende Stelle kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Ein kurzfristiger Ersatztermin wird nach Möglichkeit angeboten.
Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesen Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen an den Kreisverband Rottal-Inn sind ausgeschlossen.
Änderungen:
Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf bzw. des Veranstaltungsortes berechtigen den Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
Haftung des Veranstalters:
Der Kreisverband Rottal-Inn haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Weitere Haftungen gegenüber Teilnehmer/innen werden nicht geleistet.
Datenerfassung:
Die Teilnehmer/innen erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.
Salvatorische Klausel: Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.
Bayerisches Rotes Kreuz – BRK
Körperschaft des öffentlichen Rechts Kreisverband Rottal-Inn
Arno-Jacoby-Str. 7, 84347 Pfarrkirchen
Vertreten durch Kreisgeschäftsführer Herbert Wiedemann
Tel.: 08561 / 2339-0
Fax: 08561 / 2339-39
E-Mail:
info(at)kvrottal-inn.brk(dot)deWeb:
www.brk-rottal-inn.de