Grundlehrgang Helfer in der Pflege (m/w/d)

Ansprechpartnerinnen
Frau
Margit Gmeiner
Frau
Regina Aigner
Tel: 08561 2339-0
info@kvrottal-inn.brk.de
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rottal-Inn
Breitenausbildung
Arno-Jacoby-Str. 7
84347 Pfarrkirchen
Dieser Kurs ist für alle in der Pflege interessierten Personen und es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Der nächste Kurs beginnt am Montag, den 13.02.2023 und endet am 21.04.2023. Immer jeden Montag, Dienstag, Donnerstag von 18:00 bis 21:15 Uhr und Samstags von 08:30 bis 15:30 Uhr (verteilt auf drei Samstage).
Anmeldung unter: infokvrottal-inn.brk.de
Themen
- Anatomie
- Erste Hilfe
- Grundkenntnisse in der Pflege
- Umgang mit Pflegebedürftigen
- Kommunikation
- Krankheitsbilder
- und vieles mehr
Ziele
Pflegehelfer (m/w/d) können in vielerlei Bereichen tätig werden, sei es in der eigenen Familie oder als Mitarbeiter/in einer Sozialstation.
Eine weitere Möglichkeit für den Pflegehelfer (m/w/d) ist die Beschäftigung in einer Pflegereinrichtung, wie einem Seniorenheim, dem Betreuten Wohnen oder einer Pflegestation eines Krankenhauses. Personen, die vor der Berufswahl stehen, können während des Lehrgangs selbst prüfen, ob sie für einen Pflegeberuf geeignet sind. Der Lehrgang dient oft als Sprungbrett in eine hauptberufliche Tätigkeit in der Altenpflege oder Krankenpflege.
Zielgruppe
Alle Personen die sich für das Thema Pflege interessieren mit folgenden Hintergründen:
- als Perspektive für eine berufliche Tätigkeit in der Pflege
- um sicherzugehen, ob man für einen Beruf in der Pflege geeignet ist
- zur Erweiterung der sozialen Kompetenzen und Bildung
- um eigene Angehörige fachgerecht pflegen zu können
Dauer
- 120 Unterrichtseinheiten theoretischer und praktischer Unterricht
als Abendkurs Montag, Mittwoch und Donnerstag von 18:30 - 21:45 Uhr
und drei Samstage von 08:30 - 15:30 Uhr - 80 Praktikumseinheiten in einer teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtung
Kosten
- 590,00 € pro Person
Dieser Lehrgang ist zertifiziert nach AZWV und kann mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit abgerechnet werden, wenn ein Anspruch besteht.