Fachstelle für pflegende Angehörige, Soziale Dienste des BRK Rottal-Inn
Information & Beratung

Fachstelle für pflegende Angehörige

Die Angehörigenberatung ist eine Beratungsstelle im bayerischen Netzwerk Pflege. Seit mehr als 10 Jahren übernehmen die "Fachstellen für pflegende Angehörige" in Bayern die Beratung und Begleitung bei Pflegeproblemen. Diese Beratung ist kostenfrei, neutral und trägerübergreifend.

Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen zuhause ist eine anspruchsvolle, oft nur schwer zu organisierende Aufgabe. Die Fachstelle für Pflegende Angehörige hilft bei allen damit zusammenhängenden Fragestellungen.

Unsere Leistungen

Beratung und Information
  • Fragen rund um die Pflege zu Hause
  • Umgang mit demenzerkrankten und psychisch veränderten alten Menschen
  • Umgang mit Pflegebedürftigkeit
  • Finanzielle Leistungen und rechtliche Ansprüche (z.B. Pflegeversicherung)
  • Weitere Angebote in der Altenhilfe (Ambulanter Dienst, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege, Pflegeeinrichtungen)
Neutrale Begleitung
  • Auswahl geeigneter professioneller Hilfsangebote
  • Abstimmung der Zusammenarbeit aller am Pflegeprozess Beteiligten
  • Organisation häuslicher Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
Vermittlung und Organisation
  • Entlastungsmöglichkeiten in der Region
  • Betreuungsgruppen
  • Angehörigengruppen zum Erfahrungsaustausch mit Gleichbetroffenen
  • Schulungen für pflegende Angehörige

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

  1. Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:
  2. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  3. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  4. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  5. hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Welche Pflegegrade gibt es?

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert. 
Ansprechpartnerin

Frau
Evi Grötzinger

Tel: 08561 23 39-0
info@kvrottal-inn.brk.de 

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rottal-Inn
Arno-Jacoby-Str. 7
84347 Pfarrkirchen