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Fachstelle für pflegende Angehörige

Die Angehörigenberatung ist eine Beratungsstelle im bayerischen Netzwerk Pflege. In Bayern übernehmen seit mehr als 10 Jahren die "Fachstellen für pflegende Angehörige" Beratung und Begleitung bei Pflegeproblemen. Diese Beratung ist kostenfrei und neutral, auch Träger übergreifend. 

Die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen zuhause ist eine anspruchsvolle, oft nur schwer zu organisierende Aufgabe. Die Fachstelle für Pflegende Angehörige hilft bei allen damit zusammenhängenden Fragestellungen.

Evelyn Grötzinger, Fachstelle für pflegende Angehörige, BRK-Kreisverband Rottal-Inn

Ansprechpartnerin

Frau
Evi Grötzinger

Tel: 08561 23 39-0
info@kvrottal-inn.brk.de 

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rottal-Inn
Arno-Jacoby-Str. 7
84347 Pfarrkirchen

Wir informieren und beraten

  • zu allen Fragen rund um die Pflege zu Hause
  • zum Umgang mit demenzerkrankten und psychisch
    veränderten alten Menschen
  • zum Umgang mit Pflegebedürftigkeit
  • zu finanziellen Leistungen und rechtlichen
    Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung)
  • über weitere Angebote in der Altenhilfe (Ambulanter
    Dienst, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege,
    Pflegeeinrichtung etc.)

Wir begleiten neutral

  • bei der Auswahl von geeigneten (professionellen)
    Hilfsangeboten
  • bei der Abstimmung der Zusammenarbeit aller am
    Pflegeprozess Beteiligten
  • bei der Organisation häuslicher Versorgung nach
    einem Krankenhausaufenthalt

Wir vermitteln und organisieren

  • Entlastungsmöglichkeiten in der Region
  • Betreuungsgruppen
  • Angehörigengruppen zum Erfahrungsaustausch mit
    Gleichbetroffenen
  • Schulungen für pflegende Angehörige

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.